1
/
von
1
YUASA
YUASA YTX4L-BS 12V/3,2Ah A50 CCA Motorradbatterie AGM SOFORT einsatzbereit
YUASA YTX4L-BS 12V/3,2Ah A50 CCA Motorradbatterie AGM SOFORT einsatzbereit
Normaler Preis
24,90 €
Normaler Preis
Verkaufspreis
24,90 €
Grundpreis
/
pro
Inkl. Steuern.
Verfügbarkeit für Abholungen konnte nicht geladen werden
🚚 Lieferzeit: 1–3 Werktage
Informationen zum Produkt:
VRLA (Valve Regulated Lead Acid) ist die perfekte Batterie für diejenigen, die besseres zu tun haben, als eine Batterie zu warten! Unsere permanent verschlossene VRLA-Batterie muss niemals aufgefüllt werden, ein regelmäßiges Aufladen ist aber notwendig. Ideal für Motorräder, Scooter, Geländefahrzeuge, Aufsitzmäher und Wassermotorräder.
- Die Batterie wird gefüllt und geladen für Sie vor dem Versand
- SOFORT einsatzbereit
- Auslaufsicheres Design heißt, dass es nahezu keine Möglichkeit für Leckagen gibt
- Fortschrittliche Blei-Kalzium-Technologie steigert die Startleistung
- Sulfatierungs-Hemmstoff sorgt für eine erhebliche Verringerung der batterietötenden Plattensulfatierung
- Lange Lebensdauer bedeutet, dass Yuasas wartungsfreie Hochleistungs-Batterien bis zu drei Mal länger halten als herkömmliche Batterien
- Außerordentlicher Vibrationswiderstand macht Yuasa zur zuverlässigsten Batterie auf dem Markt von heute
- Und VRLA-Batterien halten Spannung länger und benötigen weniger Aufladungen im Standby- oder Lagermodus
Technische Daten:
- Pluspol rechts
- Maße: 114 x 71 x 86mm
- 12V/3,2Ah/50A
Gesetz über das Inverkehrbringen, die
Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und
Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
§ 10 Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien
(1) Vertreiber, die
Fahrzeugbatterien an Endnutzer abgeben, sind verpflichtet, je
Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich
Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs
einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der
Vertreiber, der das Pfand erhoben hat, ist bei Rückgabe einer
Fahrzeug-Altbatterie zur Erstattung des Pfandes verpflichtet. Der
Vertreiber kann bei der Pfanderhebung eine Pfandmarke ausgeben und die
Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen. Wird
die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Vertreiber
zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Absatz 3,
der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen
des Endnutzers die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder
elektronisch zu bestätigen. Ein Vertreiber, der Fahrzeugbatterien unter
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln anbietet, ist abweichend von
Satz 2 zur Erstattung des Pfandes auch bei Vorlage eines schriftlichen
oder elektronischen Rückgabenachweises nach Satz 4, der zum Zeitpunkt
der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist, verpflichtet.
(2) Werden in Fahrzeuge eingebaute Fahrzeugbatterien an den Endnutzer ab- oder weitergegeben, so entfällt die Pfandpflicht.
Share
Hersteller-Informationen
Hersteller-Informationen
Herstellerinformationen:
GS YUASA Battery Germany GmbH
Europark Fichtenhain B 17
47807 Krefeld
info@gs-yuasa.de
