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YUASA
YUASA 53030 12V/30Ah A180 Motorradbatterie ohne Säurepack HOCHWERTIG
YUASA 53030 12V/30Ah A180 Motorradbatterie ohne Säurepack HOCHWERTIG
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Informationen zum Produkt:
YUASA Sulfate Stop heißt die integrierte chemische Formel, welche die Bildung von Sulfatkristallen an den Zellen drastisch reduziert und so die Lebensdauer der Batterie erheblich verlängert.
Weitere Features:
Hochwertige Glasmatten verhindern Vibrationsschäden.
Speziell dünne Trennwände liefern bis zu 30 % mehr Startleistung als konventionelle Batterien.
'Thru-Partition-Design' - ermöglicht einen kurzen Weg mit weniger Widerstand.
Technische Daten:
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
- Schraubgewinde / Pluspol rechts
- Maße: 186 x 130 x 171mm
- 12V/30Ah/180A
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
§ 10 Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien
(1) Vertreiber, die Fahrzeugbatterien an Endnutzer abgeben, sind verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Vertreiber, der das Pfand erhoben hat, ist bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zur Erstattung des Pfandes verpflichtet. Der Vertreiber kann bei der Pfanderhebung eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Vertreiber zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Absatz 3, der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen des Endnutzers die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Ein Vertreiber, der Fahrzeugbatterien unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln anbietet, ist abweichend von Satz 2 zur Erstattung des Pfandes auch bei Vorlage eines schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweises nach Satz 4, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist, verpflichtet.
(2) Werden in Fahrzeuge eingebaute Fahrzeugbatterien an den Endnutzer ab- oder weitergegeben, so entfällt die Pfandpflicht.
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Hersteller-Informationen
Hersteller-Informationen
Herstellerinformationen:
GS YUASA Battery Germany GmbH
Europark Fichtenhain B 17
47807 Krefeld
info@gs-yuasa.de
