Zu Produktinformationen springen
1 von 1

Intact

PP140MF EFB LKW-BATTERIE 12V/140Ah TESTSIEGER maximale Rüttelfestigkeit V4 64020

PP140MF EFB LKW-BATTERIE 12V/140Ah TESTSIEGER maximale Rüttelfestigkeit V4 64020

Normaler Preis 223,05 €
Normaler Preis Verkaufspreis 223,05 €
Sale Ausverkauft
Inkl. Steuern.
🚚 Lieferzeit: 1–3 Werktage
Informationen zum Produkt:

Eigenschaften:
  • Batterie in Ca/Ca – Technologie 
  • Top Startleistung
  • Haltbar, sicher und zuverlässig
  • Doppeldeckel – kein Verlust von Elektrolyt
  • Maximale Rüttelfestigkeit
  • Super schnelles Laden 
  • Geeignet für unwegsames Gelände
  • Optimal für den Einsatz unter schwierigen Bedingungen 
  • Heckmontage möglich 

 

Technische Daten:

  • Rundpol/Pluspol links
  • Maße: 513x189x223 (LxBxH)
  • 12V/140Ah/800A
Unter dem folgendem Link können Sie den Testbericht lesen:
http://www.intact-batterien.de/files/testbericht_autozeitung_2014_.pdf

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
§ 10 Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien

(1) Vertreiber, die Fahrzeugbatterien an Endnutzer abgeben, sind verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Vertreiber, der das Pfand erhoben hat, ist bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zur Erstattung des Pfandes verpflichtet. Der Vertreiber kann bei der Pfanderhebung eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Vertreiber zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Absatz 3, der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen des Endnutzers die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Ein Vertreiber, der Fahrzeugbatterien unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln anbietet, ist abweichend von Satz 2 zur Erstattung des Pfandes auch bei Vorlage eines schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweises nach Satz 4, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist, verpflichtet.
(2) Werden in Fahrzeuge eingebaute Fahrzeugbatterien an den Endnutzer ab- oder weitergegeben, so entfällt die Pfandpflicht.

Hersteller-Informationen

Hersteller:
Stefan Keckeisen Akkumulatoren e.K. 
Europastraße 9
87700 Memmingen
info@intact-batterien.de

Vollständige Details anzeigen