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Intact

GEL-HVT-02 12V-32Ah 445A EN GHD32HL-BS Harley-Davidson-Motorradbatterie

GEL-HVT-02 12V-32Ah 445A EN GHD32HL-BS Harley-Davidson-Motorradbatterie

Normaler Preis 169,75 €
Normaler Preis 209,79 € Verkaufspreis 169,75 €
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Informationen zum Produkt: 

Robust und rüttelfest für extreme Beanspruchung

Die intAct Bike-Power HVT GEL Serie bietet extrem strapazierfähige Motorradbatterien speziell für Harleys und andere hubraumstarke 2-Zylinder. Diese extrem rüttelfesten Batterien überzeugen durch höchste Kaltstartströme und zuverlässige Stromversorgung. Dank des in Gel festgelegten Elektrolyts sind diese Batterien absolut wartungsfrei und auslaufsicher und können so auch in Schräglagen bis zu 90 Grad eingebaut werden. Das robuste Gehäuse aus schlagfestem Kunststoff schützt die Batterien vor starken mechanischen Einflüssen und macht sie so noch widerstandsfähiger.

Die wichtigsten Eigenschaften der Harley-Batterien im Überblick:

Eigenschaft

  • Perfekt für Harleys und andere hubraumstarke Motorräder
  • Höchste Kaltstartströme für Zweiräder mit vielen elektrischen Verbrauchern
  • Extrem rüttelfest und robust dank Gel-Technologie und schlagfestem Gehäuse
  • Absolut wartungsfrei und auslaufsicher
  • Erstausrüsterqualität

Technische Daten:

  • Pluspol rechts
  • Maße: 166x130x175mm (LxBxH) 
  • 12V/32Ah 445A

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
§ 10 Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien

(1) Vertreiber, die Fahrzeugbatterien an Endnutzer abgeben, sind verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Vertreiber, der das Pfand erhoben hat, ist bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zur Erstattung des Pfandes verpflichtet. Der Vertreiber kann bei der Pfanderhebung eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Vertreiber zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Absatz 3, der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen des Endnutzers die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Ein Vertreiber, der Fahrzeugbatterien unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln anbietet, ist abweichend von Satz 2 zur Erstattung des Pfandes auch bei Vorlage eines schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweises nach Satz 4, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist, verpflichtet.
(2) Werden in Fahrzeuge eingebaute Fahrzeugbatterien an den Endnutzer ab- oder weitergegeben, so entfällt die Pfandpflicht.

Hersteller-Informationen

Hersteller:
Stefan Keckeisen Akkumulatoren e.K. 
Europastraße 9
87700 Memmingen
info@intact-batterien.de

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