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AGM70 Start-Stop 12V/70Ah 760A (EN) Erstausrüstertechnologie TESTSIEGER
AGM70 Start-Stop 12V/70Ah 760A (EN) Erstausrüstertechnologie TESTSIEGER
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Informationen zum Produkt:
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
- Batterie für Motoren mit Start&Stop System
- Erstausrüstertechnologie und -qualität
- Extreme Haltbarkeit: Die zyklische Lebensdauer ist 4-mal so lang wie bei einer Standard Batterie
- Maximale Sicherheit: Hermetisch verschlossenes System mit Sicherheitsventil (VRLA) und exzellente Rekombination von Gas, optimale Sicherheit bei Einbau im Fahrgastraum
- Leistungsfähige, wartungsfreie Batterie
Technische Daten:
- Rundpol/Pluspol rechts
- Maße: 278x175x190 (LxBxH)
- 12V/70Ah/760A
Unter folgendem Link können Sie den Testbericht lesen:
https://www.intact-batterien.de/files/testbericht_autozeitung_2014_.pdf
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
§ 10 Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien
(1) Vertreiber, die Fahrzeugbatterien an Endnutzer abgeben, sind verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Vertreiber, der das Pfand erhoben hat, ist bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zur Erstattung des Pfandes verpflichtet. Der Vertreiber kann bei der Pfanderhebung eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Vertreiber zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Absatz 3, der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen des Endnutzers die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Ein Vertreiber, der Fahrzeugbatterien unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln anbietet, ist abweichend von Satz 2 zur Erstattung des Pfandes auch bei Vorlage eines schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweises nach Satz 4, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist, verpflichtet.
(2) Werden in Fahrzeuge eingebaute Fahrzeugbatterien an den Endnutzer ab- oder weitergegeben, so entfällt die Pfandpflicht.
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Hersteller-Informationen
Hersteller-Informationen
Hersteller:
Stefan Keckeisen Akkumulatoren e.K.
Europastraße 9
87700 Memmingen
info@intact-batterien.de
